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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Anforderungen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber benannt und bestellt. Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.

 

Aufgaben

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber und Mitarbeiter beim Arbeitsschutz, Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz, durch:

Dietmar Hofmann

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Tel:    0791 753 2460
Mobil: 0173-1544932

Dietmar.Hofmann@dasdiak.de

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