Das Diak:
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
Anforderungen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber benannt und bestellt. Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt.
Aufgaben
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber und Mitarbeiter beim Arbeitsschutz, Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz, durch:
- Beratung, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Sicherheitstechnisches Überprüfen von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren,
- Beobachtung im Betrieb durch regelmäßige Begehungen, dabei sollen sie u.a. auch auf sicherheitstechnische Mängel und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung achten,
- Information und Motivation der Mitarbeiter, z.B. indem sie darauf hinwirken, dass die Beschäftigten vorhandene Schutzeinrichtungen benutzen.
- Den Leitgedanken eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes (Prävention) umsetzen im ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter.
- Arbeitsschutz als integralen Bestandteil der humanen Arbeitswelt im Betrieb implantieren als Grundanliegen von ethischen, humanitären, betriebswirt-schaftlichen und ökologischem Handeln.
- Arbeitsschutz ist als Gesamtleistung des Unternehmens zu sehen.
- Enge Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin.
Dietmar Hofmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tel: 0791 753 2460
Mobil: 0173-1544932
